# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Juni 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Thal (politischer Bezirk: Graz Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Juni 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Thal (politischer Bezirk: Graz Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBL NT. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL NT. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Thal wird mit Wirkung vom 1. Juli 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot zwei silberne Pfähle, jeder Pfahl belegt mit sechs Muscheln in Schattenfarbe."

Die der Gemeinde Thal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer