# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Juni 1987, betreffend die Ausstellung von Bescheinigungen über Saatgutanerkennung

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Juni 1987, betreffend die Ausstellung von Bescheinigungen über Saatgutanerkennung

.Gemäß § 4 des Gesetzes vom 14. März 1922, LGBl. Nr. 147, betreffend die Anerkennung des Saatgutes, wird verlautbart, dass die Landeskammer für Land-und Forstwirtschaft in Steiermark gemäß §§ 1 und 2 dieses Gesetzes auf die Dauer von 3 Jahren, beginnend mit 1. Juni 1987, zur Ausstellung von Bescheinigungen über die Saatgutanerkennung ermächtigt wurde.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landesrat:

Schaller