# Gesetz vom 27. Jänner 1987, mit dem das Gesetz über die Festsetzung der Jagdkartenabgabe (Jagdkartenabgabegesetz 1982) geändert wird.

Gesetz vom 27. Jänner 1987, mit dem das Gesetz über die Festsetzung der Jagdkartenabgabe (Jagdkartenabgabegesetz 1982) geändert wird.

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz vom 16. November 1982 über die Festsetzung der Jagdkartenabgabe (Jagdkartenabgabegesetz 1982), LGBl. Nr. 5/1983, wird wie folgt geändert:

Der § 1 hat zu lauten:

„§ 1

(1) Die jährliche Jagdkartenabgabe beträgt für

Artikel 11

Dieses Gesetz ist auf alle Jagdkarten mit der Gültigkeit ab 1. April 1987 anzuwenden.

Klauser

Landesrat

Krainer

Landeshauptmann