# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Höf-Präbach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Höf-Präbach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gestze LGBl. Nr. 9/1973l 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Höf-Präbach wird mit Wirkung vom 1. August 1987 das Recht zur .Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen: ,

"In Blau aus durchgebogenem Wolkenschildfuß wachsend, verbunden und einander zugekehrt ein silberner Geier und ein silberner Windhund mit blauem Band, daran innen ein silberner Ring"

§ 2

Die der Gemeinde Höf-Präbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer