# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juli 1981 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Irdning und der Gemeinde Aigen im Ennstal (politischer Bezirk Liezen)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juli 1981 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Irdning und der Gemeinde Aigen im Ennstal (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Irdning und der Gemeinde Aigen im Ennstal haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs.,2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1988 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer