# Gesetz vom 14. Juli 1987. mit dem das Abfallbeseitigungsgesetz geändert wird (Abfallbeseitigungsgesetz-Novelle 1987)

Gesetz vom 14. Juli 1987. mit dem das Abfallbeseitigungsgesetz geändert wird (Abfallbeseitigungsgesetz-Novelle 1987)

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz vom 25. Juni 1974 über die Abfuhr und die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz), LGBl. Nr. 118/1974, wird wie folgt geändert:

Dem § 15 ist folgender Absatz 9 anzufügen:

„(9) Zur Abwehr oder Beseitigung der drohenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren, der Reinhaltung des Bodens, der Gewässer oder der Luft, sowie von unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft und der Verkehrsteilnehmer, kann die Landesregierung über Antrag von mindestens zwei Dritteln der Gemeinden eines politischen Bezirkes durch Verordnung den Einzugsbereich einer im politischen Bezirk gelegenen oder geplanten Müllbeseitigungsanlage begrenzen bzw. die. Menge sowie auch die Art der durch diese Anlage zu entsorgenden Abfälle eingrenzen. Handlungen und Unterlassungen gegen diese Verordnung sind mit Bescheid zu untersagen."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Krainer

Landeshauptmann

Gross

Erster Landeshauptmannstellvertreter