# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pichl-Preunegg (politischer Bezirk\ Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pichl-Preunegg (politischer Bezirk\ Liezen)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBL NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL NI. 127/1972 und der Gesetze LGBL NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Pichl-Preunegg wird mit Wirkung vom

1. Oktober 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen: "über einem silbernen Dreiberg eine durchlaufende rote, silbern gefugte Zinnenmauer, aus der in Silber ein gehörnter schwarzer Panther mit offenem Rachen wächst".

§ 2

Die der Gemeinde Pichl-Preunegg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer