# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Februar 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Johann am Tauern (politischer Bezirk Judenburg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Februar 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Johann am Tauern (politischer Bezirk Judenburg).

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Sankt Johann am Tauern wird mit Wirkung vom 1. April 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Rot ein anstehender schrägrechter goldener mit einem goldenen Spruchband umwundener Kreuzstab, links oben und rechts unten von je einer, an die Schildränder stoßenden, geflammten goldenen Glockenblume begleitet.“

§ 2

Die der Gemeinde Sankt Johann am Tauern ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer