# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Februar 1988 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Vorau.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Februar 1988 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Vorau.

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde Vorau werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Kraine