# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf (politischerBezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NT. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Grün ein silberner Schrägrechtsbalken, auf drei rote Rosen mit silbernen Butzen liegen. "

§ 2

Die der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer