# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die Erweiterung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Lorenzen im Mürztal.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die Erweiterung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Lorenzen im Mürztal.

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten weiteren Teile der Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer