# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierungvom 19. September 1988 über die Verleihungdes Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Palfau(politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierungvom 19. September 1988 über die Verleihungdes Rechtes zur Führung einesGemeindewappens an die Gemeinde Palfau(politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des g 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der KundmachungLGBI. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/L973, L4/1976 und 1411982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Palfau wird mit Wirkung vom 1. September 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen: „Über einer schwarz gefugten silbernen Mauer im Schildfuß in Rot schräggekreuzt ein silberner Flößerhaken und eine silberne Hacke".

§ 2

Die der Gemeinde Palfau ausgefertigte Wappenurkunde enthäIt die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer