# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 1988 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Lieboch

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 1988 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Lieboch

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde Lieboch werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die SteiermärRische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer