# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Februar 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Johann in der Haide (politischer Bezirk Hartberg).

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Februar 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Johann in der Haide (politischer Bezirk Hartberg).

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Sankt Johann in der Haide wird mit Wirkung vom 1. April 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Blau über zwei goldenen Lebensbäumen, die eine aufrechte goldene Pflugschar beseiten, golden ein widersehendes nimbiertes Lamm, das mit dem rechten Vorderfuß einen schräglinken Kreuzstab hält.“

§ 2

Die der Gemeinde Sankt Johann in der Haide ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer