# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 1989, mit der die Jägerprüfungsverordnung geändert wird.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 1989, mit der die Jägerprüfungsverordnung geändert wird.

Auf Grund des § 37 Abs. 5 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 1964, LGBl. Nr. 356, über die Prüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarte (Jägerprüfungsverordnung), in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 48/1972, Nr. 67/1982 und Nr. 26/1986, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 3 hat zu lauten:

„(3) Die Mitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus, haben aber im Rahmen der von den Prüfungswerbern zu leistenden Gebühren und Abgaben Anspruch auf einen Pauschalbarauslagenersatz von S 80,- je Kandidat.“

2. § 8 hat zu entfallen; der bisherige § 9 erhält die Bezeichnung § 8.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer