# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 1988 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1971 in Niederwölz.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 1988 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1971 in Niederwölz.

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Niederwölz werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1971 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer