# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. April 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Radkersburg Umgebung (politischer Bezirk Radkersburg).

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. April 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Radkersburg Umgebung (politischer Bezirk Radkersburg).

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinde Radkersburg Umgebung wird mit Wirkung vom 1. Mai 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Grün ein silberner Balken mit einem schreitenden, gehörnten schwarzen Panther mit offenem Rachen, oben balkenweise von fünf, unten von vier gestürzten silbernen Blättern des gefleckten Aaronstabes begleitet.“

§ 2

Die der Gemeinde Radkersburg Umgebung ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer