# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Maria Buch-Feistritz (politischer Bezirk Judenburg).

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Maria Buch-Feistritz (politischer Bezirk Judenburg).

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Maria Buch-Feistritz wird mit Wirkung vom 1. Juni 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Zwischen blauen Zinnenflanken in Silber über einem blauen Buch mit silbernen Beschlägen eine blaue Lilie.“

§ 2

Die der Gemeinde Maria Buch-Feistritz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer