# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juni 1989 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Gleisdorf.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juni 1989 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Gleisdorf.

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Stadt Gleisdorf werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer