# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gressenberg (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gressenberg (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Gressenberg wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Schräg gekreuzt zwei goldene Glasmacherpfeifen auf blauem, in das goldene Schildhaupt ragenden Dreiberg, dessen Mittelkuppe mit einer goldenen Lilie belegt, der sonst mit goldenen Kressenblättern bestreut ist.“

§ 2

Die der Gemeinde Gressenberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer