# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen ob Judenburg (politischer Bezirk Judenburg).

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen ob Judenburg (politischer Bezirk Judenburg).

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde St. Georgen ob Judenburg wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Rot über einem gestürzten links gewendeten silbernen Seesteinbock ein schreitendes silbernes Pferd, pfahlweise überdeckt mit einer silbernen Lanze mit silberner Fahne, darauf ein rotes Kreuz.“

§ 2

Die der Gemeinde St. Georgen ob Judenburg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer