# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 1989, mit der das Lkw-Nachtfahrverbot im Bereich der Bundesstraßen Nr. 145, 146, 113, 67 und 69 erlassen wird.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 1989, mit der das Lkw-Nachtfahrverbot im Bereich der Bundesstraßen Nr. 145, 146, 113, 67 und 69 erlassen wird.

Gemäß § 43 Abs. 2 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet:

§ 1

Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr auf der

§ 2

Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrten

Die unter lit. e angeführten Ausnahmen gelten bis 31. Mai 1990.

§ 3

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1989 in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der den Landeshauptmann vertretende

Landeshauptmannstellvertreter:

Jungwirth