# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 1989 über die Erweiterung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 1989 über die Erweiterung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld.

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten weiteren Teile der Stadtgemeinde Fürstenfeld werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer