# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 1989 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Johann am Tauern.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 1989 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Johann am Tauern.

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde St. Johann am Tauern werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer