# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über die Änderung des Orts- und Gemeindenamens der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde „Gaishorn“ in „Gaishorn am See“ sowie über die Änderung des Namens der in der genannten Marktgemeinde liegenden Ortschaft „Au“ in „Au bei Gaishorn am See“.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über die Änderung des Orts- und Gemeindenamens der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde „Gaishorn“ in „Gaishorn am See“ sowie über die Änderung des Namens der in der genannten Marktgemeinde liegenden Ortschaft „Au“ in „Au bei Gaishorn am See“.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde „Gaishorn“ in der Sitzung vom 3. Oktober 1988 beschlossenen Änderung des Orts- und Gemeindenamens in „Gaishorn am See“ sowie zur Änderung des Namens der in der genannten Gemeinde liegenden Ortschaft „Au“ in „Au bei Gaishorn am See“ gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1990 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der den Landeshauptmann vertretende

Landeshauptmannstellvertreter:

Jungwirth