# Gesetz vom 7. November 1989, mit dem das Gesetz über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen geändert wird

Gesetz vom 7. November 1989, mit dem das Gesetz über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz vom 20. April 1982 über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen, LGBl. Nr. 61, wird geändert wie folgt:

1. § 3 Abs. 3 hat zu lauten wie folgt:

„(3) Für Anlagen gemäß § 6 Abs. 4 gelten die Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, daß

Folgende Ziffer 3 ist anzufügen:

„(4) Das Aussetzen von Forstpflanzen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen gilt nicht als Aufforstung im Sinne des Abs. 1, wenn der Eigentümer dieser Flächen binnen eines Jahres nach der Auspflanzung

der Bezirksverwaltungsbehörde meldet, daß er diese Forstpflanzen im Kurzumtrieb mit einer Umtriebszeit bis zu 30 Jahren nutzt.“

Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Krainer Schaller

Landeshauptmann Landesrat