# Gesetz vom 23. Jänner 1990, mit dem das Steiermärkische Vertragsbedienstetengesetz geändert wird (LVBG-Novelle 1990).

Gesetz vom 23. Jänner 1990, mit dem das Steiermärkische Vertragsbedienstetengesetz geändert wird (LVBG-Novelle 1990).

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 738/1988, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (40. VBG-Novelle) und die Bundesforste-Dienstordnung 1986 geändert werden, wird mit Ausnahme der Art. III und IV mit folgenden Änderungen übernommen:

Artikel II

Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 345/1989, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert wird (41. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle), wird übernommen.

Artikel III

Entsteht auf Grund der rückwirkenden Übernahme von bundesgesetzlichen Bestimmungen als Landesgesetz für Vertragsbedienstete ein wenn auch nur zeitlich begrenzter Anspruch, so ist, wenn dieser geltend gemacht wurde, der daraus für den Zeitraum zwischen der Kundmachung im Landesgesetzblatt und Inkrafttreten entstandene Differenzbetrag auszugleichen.

Artikel IV

Inkrafttreten

Es treten in Kraft:

Krainer Hasiba

Landeshauptmann Landesrat