# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. April 1990 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1971 in Leibnitz.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. April 1990 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1971 in Leibnitz.

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage ./ dargestellten Teile der Stadtgemeinde Leibnitz werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer