# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Mai 1990 über die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Johnsdorf-Brunn, Lödersdorf, Pertlstein und der Stadtgemeinde Fehring, je politischer Bezirk Feldbach.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Mai 1990 über die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Johnsdorf-Brunn, Lödersdorf, Pertlstein und der Stadtgemeinde Fehring, je politischer Bezirk Feldbach.

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinden Johnsdorf-Brunn, Lödersdorf und Pertlstein sowie der Stadtgemeinde Fehring haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der in § 1 angeführten Änderung der Grenzen auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1991 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer