# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 1990 über die Anerkennung einer Rinderzuchtrasse in Steiermark.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 1990 über die Anerkennung einer Rinderzuchtrasse in Steiermark.

Auf Grund des § 2 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl. Nr. 155/1969, in der Fassung LGBl. Nr. 8/1981, wird nach Anhörung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark verordnet:

§ 1

Das Highland Cattle - Hochlandrind wird in Steiermark als Versuchsrasse zur Züchtung anerkannt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer