# Gesetz vom 3. April 1990, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird.

Gesetz vom 3. April 1990, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird.

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Steiermärkische Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23, wird wie folgt geändert:

In § 47 Abs. 2 hat die Wortfolge „und deren Ausmaß 200 S nicht übersteigen darf“ zu entfallen.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.

Krainer Schaller

Landeshauptmann Landesrat