# Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 23. August 1990 über die Aufhebung der Schulfestigkeit von Lehrerstellen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 23. August 1990 über die Aufhebung der Schulfestigkeit von Lehrerstellen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Auf Grund des § 24 Abs. 5 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 296/1985, wird verordnet:

Die Schulfestigkeit von drei Lehrerstellen in der Land- und forstwirtschaftlichen Fachschule Schielleiten wird wegen Auflassung dieser Schule aufgehoben.

Für den Landeshauptmann:

Der Landesrat:

Hasiba