# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kapfenstein (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kapfenstein (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Kapfenstein wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Schwarz ein goldener Sparren, jeder Schenkel dreifach grün gesparrt.“

§ 2

Die der Gemeinde Kapfenstein ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer