# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 1991 über den Landes-Krankenanstaltenplan.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 1991 über den Landes-Krankenanstaltenplan

Gemäß § 24, in Verbindung mit den §§ 2a und 3 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG), LGBl. Nr. 78/1958, in der Fassung LGBl. Nr. 15/1990, wird verordnet:

Ziele

§ 1

(1) Ziel des Landes-Kiankenanstaltenplanes ist die Festlegung eines abgestuften Krankenhausversorgungssystems für die Akutversorgung zum Zwecke der Gewährleistung einer stationären Krankenhausbehandlung je nach Art und Schwere einer Krankheit entsprechend den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft in Krankenanstalten, deren Einzugsgebiet je nach Aufgabe verschieden groß ist.

(2) Der Bereich der Langzeitversorgung und Sonderversorgung wird gesondert geregelt.

Versorgungsräume, Versorgungssekttoren,

Standorte und Versorgungsstufen

§ 2

(1) Für die Planung des Versorgungssystems wird das Landesgebiet in zwei Versorgungsrume eingeteilt. Diese werden in 6 Versorgungssektoren unterteilt.

(2)

(3) Für die Versorgungsräume und die Versorgungssektoren werden für den Zeitraum bis 31. Dezember 1993 Standorte, Versorgungsstufen, Fachabteilungen und Höchstzahlen für systemisierte Betten für folgende Krankenanstalten in der Anlage I (Landes-Krankenanstaltenplan - Bettenbedarfsplan) festgesetzt:

(4) Die allgemeinen Krankenanstalten werden nach der Aufgabenstellung eingeteilt in:

§ 3

Als Orientierungshilfe für den Zeitraum nach 1993 wird die Bettenvorgabe in Anlage II dargestellt. Sie soll bei der Fortschreibung des Landes-Krankenanstaltenplanes unter Bedachtnahme auf geänderte Bedarfsparameter (Einwohner, Verkehrssituation, Morbidität u. a.) Berücksichtigung finden.

§ 4

Bescheide auf Grund von Landesgesetzen dürfen nur im Einklang mit dem Landes-Krankenanstaltenplan erlassen werden.

§ 5

Der Landes-Krankenanstaltenplan wird durch einen Erläuterungsbericht und eine Kurzfassung desselben, die in Anlage III enthalten sind, ergänzt: beiden kommt keine rechtliche Wirkung zu.

§ 6

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer

Anlage I

Versorgungs-

raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je Betten

je

-sektor (VS) Fachrichtung

Krankenanstalt 1

VR Nord

VS 1 602 BAD AUSSEE

Innere Medizin 55

Chirurgie 50² 105

643 ROTTENMANN

Innere Medizin 131

Chirurgie 78

Gyn.-Geburtshilfe 40 249

646 SCHLADMING

Innere Medizin 55

Chirurgie 55² 110

VS 2 632 JUDENBURG

Innere Medizin 103

Chirurgie 95

Gyn.-Geburtshilfe 50 248

636 KNITTELFELD

Innere Medizin 103

Chirurgie 80 183

648 STOLZALPE

Innere Medizin 70

Orthopädie 264 334

VS 3 606 BRUCK/MUR

Innere Medizin 90

Chirurgie 70

Gyn.-Geburtshilfe 65

Unfallchirurgie 60

Neurologie 50 335

634 KALWANG

Unfallchirurgie 70 70

635 KAPFENBERG

Gemischter Belag 90 90

638 LEOBEN

Innere Medizin 150

Chirurgie 110

Gyn.-Geburtshilfe 70

Kinderheilkunde 96

Lungenheilkunde 18

HNO 55

Augenheilkunde 58

Urologie 64

Dermatologie 35 656

./EISENERZ

Lungenheilkunde 72 72

639 MARIAZELL

Gemischter Belag 46 46

640 MÜRZZUSCHLAG

Innere Medizin 101

Chirurgie 72 173

Versorgungs-

raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je Betten

je

-sektor (VS) Fachrichtung

Krankenanstalt 1

VR Süd

VS 4 611 HÖRGAS-ENZENBACH

Innere Medizin 130

Lungenheilkunde 137 267

612 LKH GRAZ u. UNIV.-KLINIK

Innere Medizin 561

Chirurgie 351

Gyn.-Geburtshilfe 230

Kinderheilkunde 215

Neurologie 120

Unfallchirurgie 70

Lungenheilkunde 77

HNO 105

Urologie 128

Orthopädie 60

Neurochirurgie 50

Kinderchirurgie 110

Mund-, Kiefer- und

Gesichtschirurgie 35

Dermatologie 130

Augenheilkunde 130

Radiologie 26

Anästhesiologie 15 2413

614 UKH GRAZ

Unfallchirurgie 220 220

619 KRANKENHAUS DER BARMHERZIGEN

BRÜDER MARSCHALLGASSE

Innere Medizin 122

Chirurgie 110

Gyn.-Geburtshilfe 40 272

620 KH ELISABETHINEN GRAZ

Innere Medizin 97

Chirurgie 87

HNO 31 215

621 LNKH GRAZ

Neurologie 142 142

627 KRANKENHAUS DER BARMHERZIGEN

BRÜDER EGGENBERG

Innere Medizin 150

Neurologie 110 260

651 VOITSBERG

Innere Medizin 96

Chirurgie 91

Gyn.-Geburtshilfe 40 227

Versorgungs-

raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je Betten

je

-sektor (VS) Fachrichtung

Krankenanstalt 1

VR Süd

VS 5 609 FÜRSTENFELD

Innere Medizin 100

Chirurgie 96² 196

631 HARTBBRG

Innere Medizin 114

Chirurgie 80

Gyn.-Geburtshilfe 40 234

652 VORAU

Innere Medizin 70

Chirurgie 60 130

655 WEIZ

Gemischter Belag 90 90

VS 6 608 FELDBACH

Innere Medizin 94

Chirurgie 94

Gyn.-Geburtshilfe 60 248

642 BAD RADKERSBURG

Innere Medizin 80

Chirurgie 80² 160³

654 WAGNA

Innere Medizin 120

Chirurgie 130² 250

664 DEUTSCHLANDSBERG

Innere Medizin 99

Chirurgie 94

Gyn.-Geburtshilfe 42 235

VR Nord

VS 1 604 BAD AUSSEE - SAN. DR. FREISLEBEN 48

VR Süd

VS 4 623 GRAZ - SAN. DR. HOFF 44

624 GRAZ - SAN. DER KREUZSCHWESTERN 130

625 GRAZ - SAN. ST. LEONHARD 25

628 GRAZ - SAN. EGGENBERG 114

644 ST. RADEGUND - SAN. NOVY 60

659 GRAZ - SAN. HANSA 63

622 GRAZ - SAN. DR. DRUMBL 48

- GRAZ - SAN. KASTANIENHOF 25

VS 5 660 HARTBERG - SAN. DR. SCHMIDT 21

VS 6 661 FELDBACH - SAN. DR. EDLINGER 7

1 zuzüglich Betten für Begleitpersonen, z. B. in Mutter-Kind-Einheiten, welche nicht zum Bettenstand für Patienten zählen

² einschließlich fachärztlicher Mitversorgung geburtshilflicher Fälle

³ einschließlich fachärztlicher Mitversorgung urolog./nephrolog. Fälle

Anlage II

Versorgungs-

raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je

Betten je

-sektor (VS) Fachrichtung

Krankenanstalt 1

VR Nord

VS 1 602 BAD AUSSEE

Innere Medizin 55

Chirurgie 50² 105

643 ROTTENMANN

Innere Medizin 101

Chirurgie 78

Gyn.-Geburtshilfe 40

Neurologie 30 249

646 SCHLADMING

Innere Medizin 55

Chirurgie 55² 110

VS 2 632 JUDENBURG

Innere Medizin 90

Chirurgie 80

Gyn.-Geburtshilfe 50

Unfallchirurgie 36

Neurologie 30 286

636 KNITTELFELD

Innere Medizin 96

Chirurgie 80 176

648 STOLZALPE

Innere Medizin 57

Chirurgie 40

Orthopädie 196 293

VS 3 606 BRUCK/MUR-KAPFENBERG

Innere Medizin 132

Chirurgie 102

Gyn.-Geburtshilfe 65

Unfallchirurgie 60

Neurologie 50 409

634 KALWANG

Unfallchirurgie 70 70

638 LEOBEN

Innere Medizin 150

Chirurgie 99

Gyn.-Geburtshilfe 70

Kinderheilkunde 90

Lungenheilkunde 18

HNO 53

Augenheilkunde 58

Urologie 72

Dermatologie 35

Orthopädie 30 675

./EISENERZ

Lungenheilkunde 66 66

639 MARIAZELL

Gemischter Belag 46

640 MÜRZZUSCHLAG

Innere Medizin 84

Chirurgie 66 150

Versorgungs-

raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je

Betten je

-sektor (VS) Fachrichtung

Krankenanstalt 1

VR Süd

VS 4 611 HÖRGAS-ENZENBACH

Innere Medizin 130

Lungenheilkunde 137 267

612 LKH GRAZ u. UNIV.-KLINIK

Innere Medizin 290

Chirurgie 247

Gyn.-Geburtshilfe 192

Kinderheilkunde 202

Neurologie 90

Unfallchirurgie 70

Lungenheilkunde 77

HNO 105

Urologie 72

Orthopädie 80

Neurochirurgie 50

Kinderchirurgie 104

Mund-, Kiefer- und

Gesichtschirurgie 35

Dermatologie 102

Augenheilkunde 115

Radiologie 26

Anästhesiologie 15 1872

LKH GRAZ II

Innere Medizin 160

Chirurgie 84

Urologie 56 300

614 UKH GRAZ

Unfallchirurgie 150

Orthopädie 60 210

619 KRANKENHAUS DER BARMHERZIGEN

BRÜDER MARSCHALLGASSE

Innere Medizin 122

Chirurgie 110

Gyn.-Geburtshilfe 40 272

620 KH ELISABETHINEN GRAZ

Innere Medizin 97

Chirurgie 87

HNO 31 215

621 LNKH GRAZ

Neurologie 142 142

627 KRANKENHAUS DER BARMHERZIGEN

BRÜDER EGGENBERG

Innere Medizin 150

Neurologie 110 260

651 VOITSBERG

Innere Medizin 96

Chirurgie 91

Gyn.-Geburtshilfe 40 227

Versorgungs-

raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je

Betten je

-sektor (VS) Fachrichtung

Krankenanstalt 1

VR Süd

VS 5 609 FÜRSTENFELD

Innere Medizin 90

Chirurgie 63²

Unfallchirurgie 35 188

631 HARTBERG

Innere Medizin 114

Chirurgie 80

Gyn.-Geburtshilfe 40 234

652 VORAU

Innere Medizin 55

Chirurgie 50 105

655 WEIZ

Innere Medizin 110

Chirurgie 94 204

VS 6 608 FELDBACH

Innere Medizin 87

Chirurgie 87

Gyn.- Geburtshilfe 60

Neurologie 36 270

642 BAD RADKERSBURG

Innere Medizin 80

Chirurgie 80² 160

654 WAGNA

Innere Medizin 105

Chirurgie 81

Gyn.-Geburtshilfe 30

Unfallchirurgie 47

Neurologie 30 293

664 DEUTSCHLANDSBERG

Innere Medizin 99

Chirurgie 94

Gyn.-Geburtshilfe 42 235

1 zuzüglich Betten für Begleitpersonen, z. B. in Mutter-Kind-Einheiten, welche nicht zum Bettenstand für Patienten zählen

² einschließlich fachärztlicher Mitversorgung geburtshilflicher Fälle

³ zuzüglich bedarfsbezogener fachärztlicher Mitversorgung urolog./nephrolog.

Fälle (max. 20 Betten)

Anlage III

1 Rechtsgrundlagen

Das Steiermärkische Krankenanstaltengesetz (KALG) verpflichtet die Steiermärkische Landesregierung, zur Sicherstellung einer möglichst gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen einen Landes-Krankenanstaltenplan zu erstellen. Dabei ist das Land in Versorgungsräume und diese in Versorgungssektoren einzuteilen, und für diese sind sodann unter Bedachtnahme auf den Bedarf die erforderlichen Krankenanstalteneinrichtungen festzustellen. Unter Berücksichtigung der Siedlungs-, Bevölkerungs- und Erwerbsstruktur sowie der topographischen und Verkehrsverhältnisse ist nach der Aufgabenstellung ein dreigliedriges Versorgungssystem (Standardversorgung, Schwerpunktversorgung und Zentralversorgung) einzurichten.

2 Derzeitige Situation

Die stationäre Krankenversorgung (Akutkranke, Langzeitkranke und Chronischkranke) wird in der Steiermark zurzeit von 58 Krankenanstalten verschiedener Rechtsträger wahrgenommen.

Davon entfallen in der Akutkrankenversorgung nach den gesetzlichen Vorgaben und sind in die Krankenanstaltenplanung einbezogen (Zahl der systemisierten Betten in Klammer) als

2.1 öffentliche Krankenanstalten und Sonderkrankenanstalten

2.1.1 die Landeskrankenhäuser Graz (2730), Leoben (658), Stolzalpe (334), Bruck a. d. Mur (306), Rottenmann (249), Deutschlandsberg (240), Feldbach (239), Hartberg (233), Judenburg (227), Voitsberg (227), Fürstenfeld (212), Wagna (201), Knittelfeld (183), Mürzzuschlag (180), Bad Radkersburg (171), Bad Aussee (110), Eisenerz ' (72), Mariazell (60) und das Landes-Sonderkrankenhaus Hörgas-Enzenbach (267)

2.1.2 das Diakonissenkrankenhaus Schladming (100) und das Krankenhaus der Stadt Weiz (90)

2.2 private gemeinnützige Krankenanstalten

2.2.1 das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Graz-Marschallgasse (272), Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Graz-Eggenberg (260), Krankenhaus der Elisabethinen Graz (215) und das Marienkrankenhaus Vorau (130)

2.2.2 das Werkskrankenhaus Böhler-Kapfenberg (90)

2.3 Sanatorien

2.3.1 das San. der Kreuzschwestern Graz (130), San. Merkur Graz (114), San. Novy Sankt Radegund (60), San. Hansa Graz (63), San. Dr. Hoff Graz (32), San. Dr. Schmidt Hartberg (21)

2.3.2 die Sanatorien für Interne Erkrankungen Dr. Freisleben Bad Aussee (48), Dr. Drumbl Graz (48), Kastanienhof Graz (25), das Sanatorium für Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten Dr. Edlinger Feldbach (7) sowie das Sanatorium für Frauenheilkunde und Geburtshilfe St. Leonhard Graz (15).

Das ergibt für die Planung bei den Krankenanstalten der Akutversorgung eine Gesamtzahl von 8056 systemisierten Betten und bei den Sanatorien von 563 Betten.

Auch die beiden Unfallkrankenhäuser der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Graz (220) und Kalwang (70) sowie die Betten der Schlaganfallabteilung im Landes-Nervenkrankenhaus Graz (142) sind wegen ihrer Bedeutung für die Akutversorgung bei der Ermittlung des Bettenbedarfes berücksichtigt.

3 Methode der Krankenanstaltenplanung

Für die Erstellung des Landes-Krankenanstaltenplanes hat die Steiermärkische Landesregierung das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (OBIG) zur Erarbeitung der Grundlagen und Erstellung von Vorschlägen herangezogen.

Dieses war auch mit der Ausarbeitung eines österreichischen Krankenanstaltenplanes befaßt.

Während bisher in der Krankenanstaltenplanung für die Ermittlung des adäquaten Bettenangebotes die international gebräuchliche analytische Bettenbedarfsformel Anwendung fand, bei welcher die Bedarfsdeterminanten Einwohnerzahl, Krankenhaushäufigkeit je 1000 Einwohner unter Berücksichtigung von Wanderungsströmen, Verweildauer und Auslastungsgrad festgestellt, analysiert und prognostiziert wurden, geht das Institut nunmehr für die Berechnung der erforderlichen Bettenzahl einer Abteilung vom Nachfragedruck aus und ermittelt die Zahl der sogenannten Soll-Betten einer Krankenhausabteilung aus der Summe des Tagesbelages und der Bettenreserve. Für das Ausmaß der Bettenreserve sind der durchschnittliche Tagesbelag und die durchschnittliche Verweildauer von Einfluß.

Für die Zuordnung der Betten zu den einzelnen Krankenhausstandorten wurde die im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung vom österreichischen Institut für Raumordnung ausgearbeitete Spezialstudie über die Erreichbarkeit definierter zentraler Orte herangezogen. Insgesamt wurde mit der gewählten Vorgangsweise versucht, die Nachteile der alten Methode zu reduzieren.

4 Grundlagenuntersuchung

Um. für eine fachgerechte Standort- und Kapazitätsplanung zielführende Grundlagen und Daten zur Verfügung zu haben, wurden vom beauftragten Institut umfangreiche Erhebungen in den betreffenden Krankenanstalten vorgenommen, viele Daten gesammelt, Berechnungen angestellt, Planungsszenarien simuliert u. a. m. Dabei wurden die Rahmenbedingungen hinsichtlich der räumlichen Struktur, der Entwicklung des Planungsgebietes und der demographischen Struktur (Topographie, Verkehrsinfrastruktur, regionale Bevölkerungsverteilung, Alters- und Geschlechtsgliederung, sozioökonomische Struktur) erhoben.

Im Bereich der stationären Akutversorgung wurde zur Krankenhausstruktur als ein wichtiges Beurteilungskriterium für die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung die zeitliche Erreichbarkeit der Krankenhausstandorte aus der Sicht der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen 30-Fahrminuten-Schranke untersucht, durch eine Analyse der Patientenströme nach Fachrichtungen und Versorgungsstufen die natürlichen und tatschlichen Einzugsbereiche der bestehenden Krankenanstalten abgesteckt. Weitgehend mit Hilfe der bestehenden Diagnosenstatistik wurden die Entwicklung der Krankenhausfälle und der Entlassungen nach Diagnosen in einer Zeitreihe sowie das Spektrum der medizinischen Leistungen in den Krankenanstalten ermittelt und die Inanspruchnahme der Akutkrankenanstalten ohne Sanatorien einerseits sowie der Sanatorien und Sonderklassestationen in allgemeinen Krankenanstalten andererseits ausgelotet.

In der Bewertung der derzeitigen Krankenhausversorgung kann auf Grund der Untersuchung festgestellt werden, da vom Grote der steirischen Gemeinden die nächstgelegene allgemeine Krankenanstalt im Individualverkehr innerhalb der erwähnten 30-Minulen-Reisezeit-Schranke erreicht werden kann, doch gibt es einige Zonen mit zumeist sehr geringer Besiedelungsdichte, wo die Erreichbarkeit über dieser Zeitschranke liegt; so im Südwesten des Bezirkes Deutschlandsberg, im Nordosten des Bezirkes Weiz, im Westen des Bezirkes Feldbach, im Nordosten und Süden des Bezirkes Liezen sowie im Osten und Westen des Bezirkes Murau.

Die Prüfung der Auslastung in den steirischen Krankenanstalten durch einen Vergleich der Ist-Betten mit den aus dem durchschnittlichen Tagesbelag und der durchschnittlichen Verweildauer nach medizinischen Fachgebieten für die Jahre 1982 bis 1987 errechneten Soll-Betten ergibt, da die Ist-Auslastung der Akutkrankenanstalten ohne Sanatorien nur geringfügig unterhalb der Soll-Auslastung liegt, dagegen in den Sanatorien infolge Zunahme der Leerkapazitäten ein größerer relativer Bettenüberhang zu verzeichnen ist.

Bezüglich der Fächerstruktur sind die Organisation von Krankenanstalten mit gemischtem Belag sowie die Führung von Gebärstationen auf chirurgischen Abteilungen zu überdenken.

Weiters soll die bereits einen beachtlichen Patientenanteil ausmachende unfallchirurgische und neurologische Grundversorgung in den Standardkrankenanstalten Anlaß zu organisatorischen Überlegungen geben, in beiden Versorgungsrumen einzelne Standardkrankenanstalten mit erweiterter Versorgungsaufgabe im Sinne der Gewichtung nach der Kostenrechnungsverordnung und in der KRAZAF-Regelung einzurichten; zurzeit weisen die chirurgischen Abteilungen einen Anteil von 37,13 Prozent an Diagnosen des Sonderfaches Unfallchirurgie und die Abteilungen für Innere Medizin einen Anteil von 14,69 Prozent an Diagnosen des Sonderfaches Neurologie auf.

Im Versorgungsraum Nord soll, den gesetzlichen Vorgaben für Schwerpunktkrankenanstalten folgend, auch für die Fächer Dermatologie und Orthopädie durch eine Bettenzuteilung wie für das Fach Pulmologie Rechnung getragen werden, wo es nach Bekanntwerden der ersten Auswertung des Institutes zu einer raschen Neuorganisation gekommen ist.

5 Bedarfsprognose und Umsetzung

Nach allgemeiner Erfahrung sind auch im Gesundheitswesen zu detailliert und langfristig angelegte Bedarfsprognosen infolge der subjektiven Einflüsse medizinisch oder demographisch ausgelöster Nachfrageveränderungen oder persönlicher Präferenzen von eingeschränktem Wert. Zu schnell verändern sich mit den Lebensgewohnheiten der Menschen auch die Krankheitsbilder, erfordert die anhaltend rasche Fortentwicklung medizinischer Erkenntnisse eine stete Anpassung in Diagnostik und Therapie. Eine Fortschreibung des Krankenanstaltenplanes in kürzeren Zeitabständen ist deshalb zweckmäßiger und zielführender, weil hier beispielsweise bei Überprüfung der Angebotsstruktur auf eine längerdauernde unterdurchschnittliche oder auch überdurchschnittliche Bettennutzung oder auf eine merklich über dem Durchschnittswert der jeweiligen Fachdisziplin liegende Verweildauer besser reagiert werden kann.

Eine ganz wesentliche Rolle bei der Beurteilung des Spitalsbettenbedarfs im Akutbereich wird in Zukunft die Entwicklung der einschlägigen extramuralen Einrichtungen (z. B. Hauskrankenpflege, Pflegeheime) spielen.

Aus dieser Sicht ist auch die Bedarfsprognose des Landes-Krankenanstaltenplanes zunächst auf einen Zeitraum bis zum Jahr 1993 ausgerichtet.

Jeder konkreten Bedarfsplanung vorgelagert ist die Standortplanung für die allgemeinen Krankenanstalten und Sonderkrankenanstalten, welche einen Grundversorgungsauftrag erfüllen. Hiezu hat die durchgeführte Prüfung der Standorte nach der von der Weltgesundheitsorganisation vorgegebenen kritischen Anfahrtszeitschwelle und den Erreichbarkeitsverhältnissen ergeben, da die derzeit bestehenden Krankenhausstandorte aller Versorgungsstufen für die Akutkrankenversorgung weiterhin aufrecht zu erhalten sind, so auch jener für Mariazell, da man aus diesem Gebietsteil zum nächstgelegenen Krankenhaus mehr als 45 Minuten Fahrzeit benötigt. Jedoch sind bei einigen Krankenanstalten eingehende Überlegungen in bezug auf die künftige Fächerstruktur und ergänzende Versorgungsalternativen anzustellen.

Wie erwähnt, hat das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen für die Bettenbedarfsrechnung ein verfeinertes Planungsverfahren, angewandt. Bei diesem bildet mit einigen anderen Faktoren der Nachfragedruck auf die einzelnen Abteilungen einer Krankenanstalt, gemessen im Zusammenspiel von Auslastung und Verweildauer, die Basis für die Ableitung von Soll-Bettenmeßziffern. Und diese Meßziffern werden als das Verhältnis von erforderlichen Betten zu Einwohnern in der Zahl der Spitalsbetten auf 1000 Einwohner ausgedrückt.

Für Akutkrankenanstalten ohne Sanatorien errechnen sich diese Soll-Bettenziffern für steirische Patienten an Hand der erhobenen Daten für das Jahr 1987, getrennt nach Versorgungsstufen, wie folgt:

Schwer-

Gesamt Standard punkt Zentral

Innere Medizin 2,242 2,040 0,090 0,112

Chirurgie 1,772 1,613 0,071 0,088

Gynkologie u.

Gebh. 0,562 0,511 0,022 0,029

Neurologie 0,375 -- 0,345 0,030

Lungen 0,333 -- 0,306 0,027

Unfallchirurgie 0,237 -- 0,218 0,019

Kinder 0,236 -- 0,217 0,019

Orthopdie 0,224 -- 0,206 0,018

HNO 0,161 -- 0,148 0,013

Augen 0,153 -- 0,141 0,012

Urologie 0,134 -- 0,123 0,011

Haut . 0,127 -- 0,117 0,010

Kinderchirurgie 0,080 -- -- 0,080

Neurochirurgie 0,042 -- -- 0,042

Zahn 0,025 -- -- 0,025

Strahlen 0,019 -- -- 0,019

Im Gesamtergebnis entfallen 62 Prozent auf die Standard Versorgung, 30 Prozent auf die Schwerpunktversorgung und 8 Prozent auf die Zentralversorgung.

Aus den nach den Erreichbarkeitsverhältnissen festgelegten Standortstrukturen und den daraus abgegrenzten natürlichen Einzugsgebieten ergibt sich unter Einbeziehung der Fremdpatienten (Einpendler aus anderen Bundesländern, Fremdenverkehr) eine bereinigte Normbettenverteilung, mit der unter Berücksichtigung von medizinisch und wirtschaftlich bedingten Abteilungsmindestgrößen sowie von Auslastungs- und Verweildauerentwicklungen Kriterien für die erforderlichen Bettenkapazitäten der einzelnen Abteilungen und für die Dimensionierung der Pflegebereiche entstehen. Aus den Soll-Bettenwerten des Jahres 1987 wiederum errechnen sich mit Einbeziehung der bis 1993 zu erwartenden Veränderungen in den Erreichbarkeitsverhältnissen, der prognostizierten Einwohnerzahlen in den natürlichen Einzugsbereichen, der Auswirkung regional unterschiedlicher Altersstrukturentwicklungen auf den Bettenbedarf, der für Fremdpatienten vorzubehaltenden Betten sowie von Substitutionspotentialen Normbettenwerte für das Jahr 1993.

Für die nach der Bevölkerungsprognose des österreichischen Institutes für Raumplanung ermittelte Zahl von 1,171,895 Einwohnern in den natürlichen Einzugsbereichen der Krankenanstaltenstandorte (EWnEB) errechnet das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen für die Akutkrankenversorgung in der Steiermark einen Bedarf von 8429 Betten (bereinigte Normbetten).

Durch die empfohlenen Mindestabteilungsgrößen von 30 Betten einerseits und die erforderlichen Betten für alle drei Versorgungsstufen (Zentralversorgung, Schwerpunktversorgung, Standardversorgung) andererseits ergibt sich folgende Bettenverteilung:

VS 1 415 Betten. VS 2 713 Betten, VS 3 1607 Betten, VS 4 4072 Betten, VS 5 754 Betten und VS 6 868 Betten.

In der prognostizierten Bedarfszahl sind die Bettenzahlen der Unfallkrankenhäuser Graz und Kalwang aufgenommen.

Die Umsetzung der Planungsziele und die Anpassung an diese „idealtypische“ Bettennormvorgabe werden ohne größere Schwierigkeiten sicherlich nur bei einem völligen Neubau einer Krankenanstalt möglich sein. Die in Betrieb befindlichen Krankenhausanlagen jedoch sind mit Imponderabilien behaltet, durch die eine solche Anpassung nicht zuletzt wegen der über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen nur schrittweise über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden kann.

Dazu kommt, da bei den Krankenanstalten, die in der Versorgungskette zwar das teuerste, aber auch effizienteste Glied darstellen, eben aus Kostengründen eine Reduzierung der Spitalsbetten gefordert wird. Eine solche Verringerung hängt aber nicht zuletzt davon ab, ob und in welchem Maße dem Krankenhaus vor- und nachgelagerte Einrichtungen zur Verfügung stehen. Zu diesen Substitutionspotentialen gehren vor allem die Gemeinschaftspraxen der niedergelassenen Ärzte, Ambulatorien, Pflegeheime, Altenwohnheime, die mobile Hauskrankenpflege und sonstige soziale Dienste. Des weiteren sind auf Bundesebene größere Umstrukturierungen hinsichtlich der Ausbildung der Medizinstudenten in Beratung und Planung, deren Ergebnisse auch die künftige Bettenzahl der Universitätskliniken, so auch in Graz mit dem Zielplan LKH 2000, weitgehend beeinflussen werden.

Um nun vor allem den Krankenanstaltenträgern für Bau- und Finanzplanungen einen Richtbefehl in die Hand zu geben, wurde der Anlage I, welche die konkrete Bettenvorgabe bis 1993 enthält (Stufe 1), eine Stufe 2 als Anlage II angefügt, bei der, soweit absehbar, die oben erwähnten Maßnahmen und Voraussetzungen, aber auch die in der Studie des ÖBIG aufgezeigten Entwicklungen in Richtung einer Erweiterung der Standardversorgung berücksichtigt und einbezogen werden.