# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 1991 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Lambrecht.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 1991 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Lambrecht

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde St. Lambrecht werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer