# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1991, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1991, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird

Gemäß § 38 Abs. 3, in Verbindung mit den §§ 28 Abs. 3 und 4, 36 Abs. 1 und 37 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG), LGBl. Nr. 78/1957, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/1991, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 1990, LGBl. Nr. 17, über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 14/1991, wird wie folgt geändert:

Artikel I

Im § 9 Abs. 2 hat der zweite Satz zu lauten:

„Die auf die Arztgebühren entfallenden Anteile werden im Anhang B angeführt, wobei der Geldwert der einzelnen Punkte S 3,39 beträgt.“

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer