# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1991 über die Vereinigung der Marktgemeinde Frohnleiten und der Gemeinde Rothleiten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1991 über die Vereinigung der Marktgemeinde Frohnleiten und der Gemeinde Rothleiten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 11 Abs. 3 Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat auf Grund der Anträge der Marktgemeinde Frohnleiten und der Gemeinde Rothleiten der Vereinigung der beiden Gemeinden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1992 gemäß § 8 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 die Genehmigung erteilt. Die neue Gemeinde trägt den Namen „Marktgemeinde Frohnleiten“.

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landeshauptmann:

Krainer