# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

# vom 18. November 1991, mit der eine Bausperreverordnung der Gemeinde Marhof

# behoben wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 18. November 1991, mit der eine Bausperreverordnung der Gemeinde Marhof

behoben wird

Gemäß § 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967,

LGB1. Nr. 115, zuletzt in der Fassung des Gesetzes

LGB1. Nr. 14/1982, wird verordnet:

Die vom Gemeinderat der Gemeinde Marhof am 15. November 1990 beschlossene und in der Zeit vom 29. November 1990 bis 3. Jänner 1991 bzw. in der

„Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark" vom 14. Dezember 1990 kundgemachte Verordnung über die Verhängung

einer Bausperre betreffend die Industrie- und Gewerbegebiet-II-Flächen des Gemeindegebietes

wird wegen Rechtswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Z. 1 und 4 der Gemeindeordnung 1967 sowie wegen

mangelnder Konkretisierung der zukünftigen

Planungsziele gemäß § 33 ROG 1974 behoben.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer