# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

# vom 9. Dezember 1991 über die Verleihung

# des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

# an die Gemeinde Schäffern

# (politischer Bezirk Hartberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB1. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Schäffern wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1992 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

„Von Blau, Grün und Rot durch silberne Gegenzinnenleisten geteilt, im grünen Feld silbern ein

schreitender Bär mit ausgeschlagener Zunge •und schwarzem Halsband mit abfliegender silberner Kette."

§ 2

Die der Gemeinde Schäffern ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer