# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung

# vom 27. Februar 1992 über die Auflösung

# der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Deutschfeistritz und Frohnleiten

# sowie der Gemeinde Rothleiten zur

# gemeinsamen Besorgung der Müllabfuhr

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 27. Februar 1992 über die Auflösung

der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Deutschfeistritz und Frohnleiten

sowie der Gemeinde Rothleiten zur

gemeinsamen Besorgung der Müllabfuhr

Gemäß § 37 Abs. 6 Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

Die von den Marktgemeinden Deutschfeistritz und Frohnleiten sowie der Gemeinde Rothleiten unter dem Namen „Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Deutschfeistritz - Frohnleiten - Rothleiten zur gemeinsamen Besorgung der Müllabfuhr" errichtete Verwaltungsgemeinschaft wurde auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse der Marktgemeinden Deutschfeistritz und Frohnleiten sowie der Gemeinde Rothleiten mit Wirksamkeit 31. Dezember 1990 aufgelöst.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Erste Landeshauptmannstellvertreter:

Schachner-Blazizek