# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. März 1992 über die Verleihung

# des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

# an die Gemeinde Pistorf (politischer Bezirk Leibnitz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 23. März 1992 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Pistorf (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen

Gemeinde Pistorf wird mit Wirkung vom 1. Mai 1992

das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit

folgender Beschreibung verliehen:

„In rotem Schild mit silbernem Schildhaupt in Weinlaubschnitt eine rot gezierte silberne Bischofsmütze."

§ 2

Die der Gemeinde Pistorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer