# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

# vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

# an die Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf

# (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/19?6 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1992 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im Zinnenschnitt von Kürsch und Rot geteilt mit einer silbernen von unten nach vorne gebogenen Dornenranke mit einer silbernen Rose im roten Feld."

§ 2

Die der Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer