# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

# vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

# an die Gemeinde Wörth an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Wörth an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967. LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB1. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982. wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Wörth an der Lafnitz wird mit Wirkung vom

1. Juli 1992 das Recht zur Führung eines Gemeinde-Wappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Rot ein silberner Wolfsdrache. "

§ 2

Die der Gemeinde Wörth an der Lafnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer