# Beschluß vom 10. April 1992, mit dem die Satzung für die Landes-Hypothekenbank Steiermark

# geändert wird

Beschluß vom 10. April 1992, mit dem die Satzung für die Landes-Hypothekenbank Steiermark geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen, die Satzung der Landes-Hypothekenbank, genehmigt mit Beschluß des Steiermärkischen Landtages vom 10. Dezember 1980, zuletzt geändert mit Beschluß des Steiermärkischen Landtages vom 20. Oktober 1987 sowie

Beschluß vom 14. März 1989, wie folgt zu ändern:

§ 13 Abs. 1 hat zu lauten:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorsitzendenstellvertreter, der diesen im Falle der Verhinderung vertritt, und fünf weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates sowie aus den im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGB1. Nr. 22/1974, in der jeweils geltenden Fassung, vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern."

Krainer Ressel

Landeshauptmann Landesrat