# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. November 1992 über die Verleihung

# des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

# an die Gemeinde Hirschegg(politischer Bezirk Voitsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. November 1992 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Hirschegg(politischer Bezirk Voitsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB1. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§1

Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Hirschegg wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1993 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Blau auf rotem Schildfuß ein herschauender ruhender goldener Hirsch".

§2

Die der Gemeinde Hirschegg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer