# Gesetz vom 10. November 1992, mit dem das Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens geändert wird

Gesetz vom 10. November 1992, mit dem das Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens, StGBl. Nr. 388/1919, in der Fassung StGBl. Nr. 193/1920, wird wie folgt geändert:

§ 12 entfällt.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.

KrainerSchachner-Blazizek

LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter