# Gesetz vom 24. November 1992, mit dem das Gesetz über die Prüfung für das hauptberufliche Jagdschutzpersonal geändert wird

Gesetz vom 24. November 1992, mit dem das Gesetz über die Prüfung für das hauptberufliche Jagdschutzpersonal geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz über die Prüfung für das hauptberufliche Jagdschutzpersonal, LGBl. Nr. 35/1954, in der Fassung LGBl. Nr. 61/1986, wird wie folgt geändert:

Im § 2 wird der Begriff „österreichische Staatsbürger" durch die Wortfolge „Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes" ersetzt.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.

KrainerPöltl

LandeshauptmannLandesrat