# Gesetz vom 4. Dezember 1992, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird

Gesetz vom 4. Dezember 1992, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Steiermärkische Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/1991, wird wie folgt geändert:

Im § 37 Abs. 3 entfällt das Wort „österreichischen".

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.

KrainerPöltl

LandeshauptmannLandesrat