# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1993, betreffend die Ausstellung von Bescheinigungen über Saatgutanerkennung

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1993, betreffend die Ausstellung von Bescheinigungen über Saatgutanerkennung

Gemäß § 4 des Gesetzes vom 14. März 1922, LGBl. Nr. 147, betreffend die Anerkennung des Saatgutes, wird verlautbart, daß die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark gemäß §§ 1 und 2 dieses Gesetzes auf die Dauer von drei Jahren, beginnend mit 1. Juni 1993, zur Ausstellung von Bescheinigungen über die Saatgutanerkennung ermächtigt wurde.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landesrat:

Pöltl