# Gesetz vom 15. Juni 1993 über die Ansprüche von öffentlich-rechtlichen Bediensteten, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gemeinde oder der Landeshauptstadt Graz stehen, auf Pflegegeld

Gesetz vom 15. Juni 1993 über die Ansprüche von öffentlich-rechtlichen Bediensteten, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gemeinde oder der Landeshauptstadt Graz stehen, auf Pflegegeld

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

§ 1

Der 1. Teil, Artikel II des Bundesgesetzes, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird (Bundespflegegeldgesetz – BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, ist als Landesgesetz auf Bezieher eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses nach

§ 2

(Verfassungsbestimmung) Dieser Gesetzesbeschluß ist nicht dem Verfahren nach § 41 L-VG zu unterziehen. Das Gesetz tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.

KrainerSchachner-Blazizek

LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter